AGB

Allgemeine Verkaufsbedingungen – gültig ab 12/2018

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

(1)      Für unsere Angebote und Vertragsabschlüsse, für alle Leistungen und Nebenleistungen sowie deren Abrechnung gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an. Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als wir diesen ausdrücklich schriftlich zustimmen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

(2)      Wir verkaufen unsere Waren und sonstigen Leistungen ausschließlich an Besteller, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB anzusehen sind. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten darüber hinaus ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

(3)      Unsere Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.

(4)      Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller.

§ 2 Angebot – Angebotsunterlagen – Annahme – Vertragsschluss

(1)      Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

(2)      Auch mündlich erteilte Aufträge sind für den Besteller bindend. Eine Auftragsbestätigung von unserer Seite erfolgt in der Regel nur, wenn sie vom Besteller ausdrücklich verlangt wird.

(3)      Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen.

(4)      Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Rechnungen und Gewichtsangaben sind, auch wenn sie im Angebot selbst enthalten sind, nur im handelsüblichen und zumutbaren Umfang maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ist „circa“ vereinbart, so haben wir das Recht, im Rahmen handelsüblicher Toleranzen bis zu 5 % mehr oder weniger zu liefern.

(5)      An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

(6)      Unsere Angebote, insbesondere in Prospekten, Anzeigen usw. sind auch bezüglich der Preisangaben freibleibend und unverbindlich. An ein individuell ausgearbeitetes Angebot halten wir uns 30 Kalendertage gebunden.

(7)      Unsere Angestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

(8)      Unsere Warenpräsentation im Webshop stellt kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags dar. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine unverbindliche Aufforderung, im Webshop eine Onlinebestellung von Waren zu tätigen.

(9)      Die Onlinebestellung in unserem Webshop stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn eine solche Bestellung aufgegeben wird, erhält der Besteller eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern soll den Besteller nur darüber informieren, dass die Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn wir das bestellte Produkt an den Besteller versenden und den Versand gegenüber dem Besteller mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen. Über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande.

§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen

(1)      Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.

(2)      Maßgebend sind die in der jeweils gültigen Preisliste oder Auftragsbestätigung genannten Netto-Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

Es besteht grundsätzlich kein Anspruch darauf, Waren zu früher oder später geltenden, günstigeren Preisen zu erhalten. Soweit wir vor Lieferung der Ware eintretende Preisreduzierungen für eine aktuelle Bestellung ausnahmsweise noch berücksichtigen, geschieht dies freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung.

(3)      Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen Vereinbarung.

(4)      Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regelungen. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

(5)      Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

(6)      Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Bestellers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Über die Art der erfolgten Verrechnung werden wir den Besteller informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

(7)      Die von uns akzeptierte Zahlweise erfolgt wahlweise mittels Rechnung per Vorkasse, Nachnahme, Kreditkarte, Paypal, Lastschrift oder Scheck.

Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung.

Bei Zahlung per Kreditkarte wird der Kaufpreis zum Zeitpunkt der Bestellung auf Ihrer Kreditkarte reserviert (Autorisierung). Die tatsächliche Belastung Ihres Kreditkartenkontos erfolgt in dem Zeitpunkt, in dem wir die Ware an Sie versenden.

Bei Zahlung per Lastschrift haben Sie unter Umständen diejenigen Kosten zu tragen, die infolge einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels entsprechender Kontodeckung oder aufgrund von Ihnen falsch übermittelter Daten der Bankverbindung entstehen.

Bei Zahlung per Scheck gilt eine Zahlung erst dann als erfolgt, wenn wir nach Einlösung des Schecks über den Kaufpreis verfügen können.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

(1)      Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen zumindest der Textform.

(2)      Der Beginn der von uns angegebenen Lieferfrist setzt die Abklärung aller relevanten technischen Fragen und Gegebenheiten voraus. Die vereinbarte Lieferzeit beginnt nicht vor der vollständigen Beibringung der vom Besteller bereitzustellenden Unterlagen. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen des Bestellers verlängern die Lieferzeit angemessen.

(3)      Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(4)      Wenn uns Angaben, die für die Ausführung des Auftrags bzw. der Lieferung und/oder Leistung erforderlich sind, vom Besteller nicht rechtzeitig mitgeteilt werden oder, wenn der Besteller sonst eine Mitwirkungspflicht versäumt oder verletzt, so erfährt die Lieferzeit eine Verlängerung nach Maßgabe des durch solche Fälle eingetretenen Zeitverlustes.

(5)      Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

(6)      Sofern die Voraussetzungen von § 4 Abs. (5) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

(7)      Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Besteller berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.

(8)      Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Liefervertrag nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(9)      Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(10)   Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5%-8% des Lieferwertes.

(11)   Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers bleiben vorbehalten.

(12)   Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

§ 5 Versand, Gefahrenübergang, Kosten des Versandes, Verpackungskosten

(1)      Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Bestellers, auch wenn wir den Versand selbst durchführen.

(2)      Der Besteller trägt, falls nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, die Kosten des Versandes und der Verpackung. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

(3)      Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.

(4)      Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.

(5)      Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte entgegenzunehmen.

§ 6 Mängelhaftung / Gewährleistung

(1)      Für die Beschaffenheit von Waren sind nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen der Hersteller verbindlich. Öffentliche Anpreisungen und Äußerungen sowie sonstige Werbung hat keine Bedeutung.

(2)      Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(3)      Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, kann der Besteller, nach vorheriger, schriftlicher Mängelmitteilung an uns, nach seiner Wahl Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung, nach erfolgter schriftlicher Genehmigung und Beauftragung unsererseits, oder Lieferung einer neuen mangelfreien Sache verlangen. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

Sofern wir dem Besteller gestatten, die Nacherfüllung in Form der Mängelbeseitigung selbst und auf unsere Kosten durchzuführen, hat der Besteller vor Beauftragung eines Dritten uns dessen Kostenangebot in jedem Fall vorlegen und schriftlich genehmigen zu lassen.

(4)      Schlägt die Nacherfüllung mindestens zweimal fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

(5)      Wir haften vorbehaltlich § 7 (1) nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Mängelhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(6)      Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(7)      Soweit dem Besteller ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von § 6 Abs. (3) auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(8)      Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(9)      Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

(10)   Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Beschränkung gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) sowie für Ansprüche aufgrund von sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den § 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.

(11)   Werden unsere Montage-, Betriebs-, und Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, sowie bei Montage- und Bedienungsfehlern entfällt jegliche Mängelhaftung, da es sich hierbei nicht um Produktmängel handelt. Diese gilt entsprechend auch für nicht fachgerechte Schwimmbadwasseraufbereitung.

(12)   Die Mängelhaftung entfällt auch bei Unter- oder Überschreitung folgender Grenzwerte: Nr. 1.4301 (V2A) max. Entkeimungsgehalt 1,0 mg/ltr., Chloridgehalt bis 150 mg/l, pH-Wert 7,0 bis 7,6, bei Edelstahl-Werkstoffe Nr. 1.4571 (V4A). Entkeimungsgehalt: max. 1,3 mg/Ltr., Chloridgehalt bis 500 mg/Ltr., pH-Wert 6,8 bis 7,8 und dem Werkstoff Nr. 1.4539, Chloridgehalt bis 4500 mg/l, pH-Wert 7,0 bis 7,6. Das gleiche gilt entsprechend auch für Verschleißteile.

§ 7 Gesamthaftung

(1)      Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Bezüglich unerlaubter Handlung, unwesentlicher Vertragspflichten und Nebenpflichten haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt, im Rahmen der im Handelsverkehr üblichen Gewohnheiten und Gebräuche, auch für unsere Erfüllungsgehilfen und auch, wenn diese unmittelbar in Anspruch genommen werden sollten. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2)      Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Eigentumsvorbehaltssicherung

(1)      Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen Lieferungen und Leistungen vor bis der Besteller alle Forderungen einschließlich der Forderungen aus laufender Rechnung sowie aller Nebenspesen wie Zinsen und Kosten, die aus der Geschäftsbeziehung entstanden sind oder noch entstehen, erfüllt hat. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

(2)      Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

 

(3)      Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

(4)      Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura­Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

(5)      Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zurzeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

(6)      Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

(7)      Der Besteller tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

(8)      Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 9 Verwendung von Lieferungen und Leistungen

(1)      Der Besteller hat sich vor Erwerb der Lieferung und/oder Leistung eingehend darüber zu informieren und zu vergewissern, ob diese für ihn verwendungsfähig ist.

(2)      Sofern der Besteller von uns erworbene Waren zum Einbau in Gerätschaften und/oder Gebäudelichkeiten jeglicher Art verwendet, sollte er vorher eine schriftliche Freigabeerklärung von uns einholen.

§ 10 Konstruktionsänderungen

Wir behalten uns vor, jederzeit Konstruktionsänderungen nach billigem Ermessen vorzunehmen; wir sind jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.

§ 11 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht

(1)      Das Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist oder von uns nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu unserer Forderung steht.

(2)      Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit Ihre Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 12 Datenschutz

Informationen, die wir im Rahmen einer Bestellung oder eines Angebots erhalten, nutzen wir für die Abwicklung von Bestellungen, die Lieferung von Waren sowie die Abwicklung der Zahlung. Wir verwenden diese Informationen auch, um mit dem Besteller über Bestellungen und Produkte zu kommunizieren sowie dazu, die Datensätze zu aktualisieren und die Kundenkonten zu unterhalten sowie zu pflegen.

Weitere Informationen befinden sich in der Datenschutzerklärung auf unserer Internetseite www.behncke.com/datenschutz/.

§ 13 Gerichtsstand – Erfüllungsort

(1)      Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.

(2)      Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

(3)      Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.